Die neue Rechtsgrundlage

Mit 1. Jänner 2016 trat die Recycling-Baustoffverordnung BGBl. II 181/2015, die mit 27. Oktober 2016 novelliert wurde, in Kraft. Diese Verordnung gilt für sämtliche Bau- und Abbruchtätigkeiten und regelt die Trennung und Behandlung von Bau- oder Abbruchabfällen sowie die Herstellung von Recycling-Baustoffen und deren Anwendung. Erstmalig wird dem Bauherrn explizit eine umfangreiche Schadstoff- und Störstofferkundung vorgeschrieben. Neben den neuen Qualitätsanforderungen wird auch die Verwendung von Recycling-Baustoffen neu festgelegt und Erleichterungen beim Einsatz von Recycling-Baustoffprodukten geschaffen.

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